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Wo steht der Verbraucher?

Laut verschiedener Umfragen lehnen über 70 % der Verbraucher in Deutschland gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ab.

Um auch langfristig hier in Deutschland die Möglichkeit zu garantieren, dass man sich beim Einkauf für GVO-freie Nahrungsmittel entscheiden kann liegt es auch in der Verantwortung der Verbraucher, sich entsprechend zu informieren und aktiv zu werden.

 

Was besagt die Kennzeichnungspflicht der

 Produkte?

In Deutschland besteht die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hiermit soll der Markt transparenter gestaltet und dem Verbraucher die Wahlmöglicheit zwischen gentechnisch veränderten Lebensmitteln und GVO-freien Lebensmitteln gegeben werden.

Das heißt, dass Lebensmittel (und auch Futtermittel) die aus GVO hergestellt wurden, aus ihnen bestehen oder diese enthalten, EU-weit gekennzeichnet werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn die gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind.

Werden jedoch nur zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO in den Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten gefunden, so müssen diese nicht gekennzeichnet werden, solange die Verunreinigung einen Anteil von 0,9 % nicht überschreitet.

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind tierische Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier. Hier war für den Verbraucher bisher nicht erkennbar, ob die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden oder nicht. Das neue Gentechnikgesetz eröffnet nun aber dem Erzeuger die Möglichkeit, sein Produkt mit dem Logo "ohne Gentechnik" zu versehen, wenn die Tiere mit GVO-freien Futtermitteln versorgt wurden (zu diesem Thema gibt es mehr Information auf der Seite "Politik und Gesetze").

Werden bei der Nahrungsmittelproduktion Zusatzstoffe, Hilfsstoffe oder Enzyme eingesetzt, die mit Hilfe gentechnisch veränderte Mikroorganismen produziert wurden, so muss dies nicht gekennzeichnet werden. Dies findet man beispielsweise bei bestimmten Aminosäuren (z.B. Geschmacksverstärker wie Glutaminsäure/ Glutamate), Vitaminen (z.B. Vitamin B 12), bei der Käseherstellung (das Enzym Chymosin) oder bei der Stärkeverzuckerung ( Enzyme zur Gewinnung von z.B. Traubenzucker oder Glukosesirup). Die Endprodukt enthalten hier aber keine der verwendeten GVO.

Die Kennzeichnungspflicht besteht auch für Restaurants. Es muss auf der Speisekarte vermerkt werden, wenn gentechnisch veränderte Zutaten eingesetzt werden. Am häufigsten betroffen sind hier Sojaöle und Sojasoßen. Fehlt der Hinweis, macht sich der Wirt strafbar. Häufig ist es den Restaurants aber gar nicht bewusst, und so sollte man bei der Bestellung doch lieber konkret nachfragen.

   

Was

j e d e r   V e r b r a u c h e r

tun kann:

 

sich informieren

+

beim Einkaufen im Geschäft nachfragen und auf die Kennzeichnung achten

+

sich an Unterschriftenaktionen beteiligen

+

sich an Kundgebungen/Demonstrationen beteiligen

+

Politiker anschreiben (sowohl regional als auch auf Bundesebene)

+

Bantam-Mais pflanzen

+

beim Essen gehen im Restaurant nachfragen

+

 sich öffentlich z.B. über Aufkleber am Auto, Button an der Handtasche oder Aufdruck auf einem T-Shirt zum Thema äußern

+

das Thema in der Familie, im Bekanntenkreis oder an der Arbeit ins Gespräch bringen

 

Was

d e r   H a n d e l

tun kann:

 

sich und seine Kunden informieren

+

keine kennzeichnungspflichtigen Produkte ins Sortiment nehmen und damit werben

+

auch bei tierischen Produkten beim Erzeuger gentechnikfreie Produktion, zumindest bei der Fütterung, anregen und fördern und damit entsprechend werben

+

Protestaktionen durch beispielsweise Aushänge oder das Auslegen von Unterschriftenlisten unterstützen

 

 

Wie sind die Bestimmungen bei Produkten aus ökologischer Landwirtschaft?

Bei Bio-Produkten ist laut EU-Öko-Verordnung der bewusste Einsatz von GVO grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahmeregelung besteht für Zusatzstoffe, Enzyme, Futtermittelzutaten oder Tierarzneimittel, wenn sie nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind und keine "gentechnikfreien" Alternativen aus konventioneller Produktion erhältlich sind (diese Ausnahmeregelung der neuen EU-Öko-Verordnung wird von den meisten Verbänden des ökologischen Landbaus jedoch abgelehnt).

Auch bei den Produkten aus ökologischer Landwirtschaft muss eine Verunreinigung durch GVO bis zu einem Anteil von 0,9 % nicht gekennzeichnet werden, wenn sie zufällig und technisch unvermeidbar ist .

 

Worauf sollte man beim Einkauf achten?

Beim Einkaufen wird der Verbraucher hier in Deutschland bisher kaum Lebensmittel im Regal finden, die als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden müssen. Dies liegt zum großen Teil an der Ablehnung der Verbraucher, die dem Handel wohl bewusst ist.

Generell sind in Europa bislang nur drei gentechnisch veränderte Pflanzen als Lebensmittel zugelassen: Mais, Soja und Raps. Sind diese in gentechnisch veränderter Form im Lebensmittel enthalten, muss dieses gekennzeichnet werden. Hier sollte man insbesondere bei Ölen und Sojasoßen einen Blick auf die Zutatenliste werfen, ob diese beispielsweise mit dem Zusatz "genetisch verändert", "aus genverändertem ..." oder "enthält aus gentechnisch veränderten ... hergestelltes ..." versehen sind.

Legt man bei tierischen Produkten Wert auf eine GVO-freie Fütterung, sollte man entweder Produkte aus ökologischer Landwirtschaft kaufen, auf das Logo "ohne Gentechnik" achten oder sich vorher gut informieren, welche Hersteller grundsätzlich gentechnisch veränderte Futterpflanzen in der Produktion ablehnen. Ist dies nicht der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden.

 

Als Firmen, die sich in der Produktion für eine GVO-freie Erzeugung einsetzen und dies auch entsprechend kennzeichnen seien hier nur beispielhaft tegut...(Eigenmarke), ALB-GOLD (Spätzle und Nudeln), die Upländer Bauernmolkerei und die Andechser Molkerei genannt. Die Molkerei Campina mit der Marke Landliebe kennzeichnet seit Herbst 2008 als erstes Unternehmen national einen Teil seiner Markenprodukte (Frischmilch, H-Milch und Schulmilch) mit dem "ohne Gentechnik"-Siegel. Seit 2010 trifft dies auch auf weitere Basisprodukte wie Butter, Schlagsahne, Naturjoghurt und Schichtkäse zu.

Als Produkt sei hier auch "Die faire Milch" genannt. Diese wird in Kooperation des BDM (Bundesverband Deutscher Milchviehalter e.V.), der MSV (Milchvermarktung Süddeutschland) und des EMB (European Milk Board) produziert. Neben gentechnikfreier Fütterung wird hier auf regionale Produktion, faire Preise für die Landwirte und die Einbeziehung von Umweltschutzprojekten gesetzt.

Weitere allgemeine Informationen liefert zum Thema beispielsweise der Ratgeber "Essen ohne Gentechnik", den man sich auf der Internetseite des EinkaufsNetz von Greenpeace kostenfrei herunterladen kann.

 

Generell geht der Handel zur Zeit noch eher zögerlich mit der Möglichkeit der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung um. Hier liegt es nun in der Hand des Verbrauchers, die entsprechend gekennzeichneten Produkte auch einzufordern. Tut er dies nicht, wird sich die Kennzeichnung in der Praxis nicht durchsetzen. Dann wird der Verbraucher eine wichtige Möglichkeit verlieren, mit zu entscheiden, wie sich die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Zukunft bezüglich des Einsatzes der Grünen Gentechnik entwickeln wird und was letztendlich dann auch auf seinem Teller zu Hause landet.